CDU: Stellungsnahme der CDU-Fraktion zum Haushaltsentwurf 2014

13.01.2014

Der Haushaltsentwurf 2014 ist geprägt durch Hoffnung,- leider fast nur bedingt durch die guten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen.

Vorab bedanken wir uns bei der Bürgermeisterin und der gesamten Verwaltung für die zum Haushaltsentwurf 2014 geleistete Arbeit. Das war sicherlich keine einfache Arbeit und die manchmal wirklich heißen Debatten der zuständigen Gremien haben dies deutlich gezeigt. Aber unter der ständigen Überschrift der „Mangelverwaltung“ werden die Debatten eben manchmal etwas hitziger. Man möge uns verzeihen!!

Der Haushaltsentwurf selbst wurde recht ausführlich diskutiert – das Grundproblem der strukturellen Verschuldung wurde von der Verwaltung angegangen aber nicht endgültig gelöst,- das kann unter den derzeitigen finanziellen Verhältnissen der Gemeinde aber auch nicht erwartet werden.

Die Problematik der Verschuldung der Gemeinde liegt allerdings nicht nur an den Entscheidungen der Verwaltung und des Rates sondern auch, - und zwar sehr wesentlich an der Unterfinanzierung der Kommunen bezogen auf den kommunalen Finanzausgleich der ausschließlich vom Bund und den Ländern zu verantworten ist.

Weiterhin wurde den Kommunen vom Land das „Neue Steuerungsmodell“ kurz genannt „NSM“ per „Order de Mufti“ verordnet. Hier werden den kommunalen Verwaltungen Leistungen, per Gesetz abverlangt, die Schlicht und ergreifend, mit der vorhandenen Finanz- und Personalausstattung, in der geforderten Zeit, nicht zu leisten sind. Das Land selbst unterwirft sich diesen gesetzlichen Verpflichtungen selbstverständlich nicht.

Vom entsprechenden Landesgesetz her wurden nun die Kommunen verpflichtet den sogenannten konsolidierten Gesamtabschluss erstmalig, verpflichtend, in 2013 für das Haushaltsjahr 2012 aufzustellen (§ 100 Abs.4 NGO/§ 128 Abs. 4 NKomVG) Um genau diese gesetzliche Forderung zu erfüllen ist für die Genehmigung der hier genannten Haushalte die so genannte Eröffnungsbilanz erforderlich. Um es kurz zu machen, - es gibt weder für den Haushalt 2014 eine Eröffnungsbilanz noch für das Haushaltsjahr 2012 oder 2013 den gesetzlich geforderten Gesamtabschluss.

Auf der Finanzausschusssitzung am 04.11.2013 hat nun die CDU-Fraktion eine Stellungnahme der Kommunalaufsicht, zu diesen nicht erfüllten gesetzlichen Vorgaben, verlangt. Der „verlängerte Arm“ des Landes, die Kommunalaufsicht und das Rechnungsprüfungsamt haben dann schriftlich begründet, dass die gesetzlichen Vorgaben aus Gründen der Praktikabilität nicht eingehalten werden konnten.

Das bedeutet, dass Gesetzesforderungen von den staatlichen Verwaltungen nicht erfüllt werden müssen, wenn die Ausführung der Vorschriften sich in der Praxis als schwierig gestaltet. Eine noch schlechtere Begründung einer Aufsichtsbehörde, bezogen auf unsere Rechtsstaatlichkeit, habe ich noch nicht gehört. Wenn der Staat, seine sich selbst gesetzten Rechtsvorschriften so einfach umgeht, dann habe ich ein Problem mit unserer bundesrepublikanischen Rechtsstaatlichkeit.

Zurück zu unserem Haushaltsentwurf 2014, der ja unter den eben genannten Bedingungen erstellt werden musste. Der Haushaltsentwurf 2014 ist zugegebener Weise der Versuch einer öffentlich gerechten Mittelverteilung an alle Bevölkerungsschichten. Er versucht allen Anforderungen gerecht zu werden, - er musste aber leider unter der Überschrift „Mangelverwaltung“ erstellt werden. Dieser Umstand hinterlässt, auch in der Bevölkerung, Mangelerscheinungen die aber, unter den heutigen Umständen, von der gesamten Gesellschaft zu tragen sind.

Aus den vorgenannten Gründen wird die CDU-Fraktion dem Haushaltsentwurf 2014, unter den Bedingungen der dargestellten Sperrvermerke, zustimmen.